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Baubegleitung – der Staat zahlt die Hälfte

Energetische Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig: 50 % unseres Honorars übernimmt der Bund. Wir planen die Maßnahme, begleiten die Ausführung und bestätigen am Ende, dass alles den technischen Mindest- anforderungen entspricht – die Voraussetzung dafür, dass Ihr Geld auch fließt.

Was übrig bleibt

Ein- und Zweifamilienhaus
bis 5.000 €
ab drei Wohneinheiten
2.000 € je WE
Obergrenze im Mehrfamilienhaus
20.000 €

Das sind die förderfähigen Ausgaben. Davon trägt der Bund die Hälfte – im Einfamilienhaus bleiben also höchstens 2.500 € bei Ihnen.

Beim Effizienzhaus nach BEG WG liegen die Grenzen höher: 10.000 € je Vorhaben, im Mehrfamilienhaus 4.000 € je Wohneinheit bis 40.000 €.

Was wir übernehmen

  • • Energetische Fachplanung der Maßnahme
  • • Ausschreibung und fachliche Prüfung der Angebote
  • • Begleitung der Ausführung auf der Baustelle
  • • Bestätigung der technischen Mindestanforderungen nach Abschluss
  • • Bestätigung der förderfähigen Ausgaben gegenüber der Förderstelle

Warum das nicht Ihr Handwerker machen darf

Die Richtlinie verlangt, dass die Baubegleitung vorhabenbezogen unabhängig beauftragt wird. Wer am ausführenden Unternehmen beteiligt ist, dort angestellt ist, von ihm beauftragt wird oder ihm Aufträge vermittelt, darf sie nicht übernehmen. Sonst entfällt der Fördersatz von 50 %, und es können überhaupt keine Ausgaben für Fachplanung angesetzt werden.

Das ist kein bürokratisches Detail, sondern Ihr Schutz: Wer die Ausführung kontrolliert, soll nicht am Auftrag verdienen. Wir arbeiten ausschließlich für Sie und sind in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes geführt.

Wofür es die Förderung gibt – und wofür nicht

Gefördert wird die Baubegleitung zu Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, zur Heizungsoptimierung und beim Aufbau eines Gebäudenetzes.

Nicht gefördert wird sie beim reinen Austausch des Wärmeerzeugers – also etwa beim Einbau einer Wärmepumpe ohne weitere Maßnahmen. Dort genügt die Erklärung des Fachunternehmens, und eine Baubegleitung ist weder nötig noch förderfähig. Wir sagen Ihnen das vorher, statt Ihnen eine Leistung zu verkaufen, die Sie nicht brauchen.

Sanierung geplant?

Sagen Sie uns, was Sie vorhaben – wir rechnen Ihnen aus, was an Förderung drin ist und was die Begleitung Sie unter dem Strich kostet.

Grundlage: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Nummern 5.5, 8.3.1, 8.4.7 und 9.3 sowie BEG WG vom 17. Juli 2026, Nummer 8.3. Angaben ohne Gewähr.