Förderanträge, die durchgehen
Die Förderung entscheidet sich nicht beim Ausfüllen des Antrags, sondern davor: bei der Reihenfolge der Maßnahmen, den Höchstgrenzen und den Fristen. Wer das falsch plant, verschenkt vierstellige Beträge – und merkt es erst im Bescheid.
Wann Sie uns brauchen
Ohne uns kein Bescheid
- • Maßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster, Sonnenschutz
- • Anlagentechnik wie Lüftung oder Efficiency Smart Home
- • Anträge mit iSFP-Bonus
- • Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- • Fachplanung und Baubegleitung
- • Denkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz
Wann nicht
Da genügt Ihr Handwerker
Beim reinen Heizungstausch – Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss – und bei der Heizungsoptimierung reicht die Erklärung des Fachunternehmens, solange kein iSFP-Bonus im Spiel ist. Dafür müssen Sie niemanden zusätzlich beauftragen.
Wir sagen Ihnen das im ersten Gespräch. Eine Leistung zu verkaufen, die die Richtlinie nicht verlangt, wäre der schnellste Weg, Sie als Kunden zu verlieren.
Wo wirklich Geld liegen bleibt
Die Höchstgrenzen gelten je Kalenderjahr
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung steht die Höchstgrenze jedes Jahr neu zur Verfügung. Wer alles in einen Antrag packt, verschenkt sie. Beim Heizungstausch gilt sie dagegen einmalig je Gebäude – dort bringt Aufteilen nichts. Wer beides verwechselt, verliert entweder Geld oder Zeit.
Der Antrag muss vor dem Auftrag da sein
Gefördert wird nur, was noch nicht begonnen hat. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – wer ohne diese unterschreibt, ist raus.
2027 ändert sich mehrfach etwas gleichzeitig
Zum ersten Quartal 2027 sinkt der Fördersatz für Wärmepumpen, der Klimageschwindigkeits-Bonus läuft in Halbjahresschritten aus, die Höchstgrenze für Heizungen sinkt halbjährlich, und für ältere Anlagen wird die Bemessungsgrundlage gekürzt. Ob sich Warten lohnt oder kostet, lässt sich ausrechnen – wir tun das, bevor Sie unterschreiben.
Bei Eigentümergemeinschaften
Die WEG ist selbst antragsberechtigt und kann sich vertreten lassen. Wichtig ist die Aufteilung der Förderhöchstbeträge: Stellen mehrere Eigentümer eigene Anträge, müssen sie sich vor der Antragstellung darüber verständigen – sonst nehmen sich die Anträge gegenseitig die Bemessungsgrundlage weg.
Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus hängen daran, wer selbst im Haus wohnt. Die Nachweise erbringt jeder selbstnutzende Eigentümer gesondert, mit eigenen Steuerbescheiden. Wir sortieren das, bevor daraus ein Eigentümerversammlungsthema wird.
Erst rechnen, dann beauftragen
Der Förder-Navigator zeigt Ihnen in wenigen Schritten, was für Ihr Gebäude drin ist – und in welcher Reihenfolge sich die Maßnahmen am meisten auszahlen.
Grundlage: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, insbesondere Nummern 8.3, 9.2 und 9.3. Angaben ohne Gewähr; sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.