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Sanierung zum Effizienzhaus

Wer sein Gebäude als Ganzes auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, finanziert das über einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss – und rechnet mit einer ganz anderen Größenordnung als bei Einzelmaßnahmen: 150.000 € je Wohneinheit sind förderfähig.

Die Stufen

Gefördert wird, wer nach der Sanierung erstmals eines dieser Niveaus erreicht. Der Balken zeigt den Tilgungszuschuss für private Eigentümer.

55 EE
5 %
40 EE
10 %

Beide Stufen gibt es als EE-Variante (erneuerbare Energien) oder als NH-Variante, wenn zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegt.

Was sich draufsetzen lässt

Die Zuschläge addieren sich. Am Beispiel eines Effizienzhauses 40:

Effizienzhaus 40 EE
10 %
NH-Klasse
+ 5
Worst Performing Building
+ 10
zusammen
25 %

Was das in Geld bedeutet

Tilgungszuschuss, 25 % von 150.000 €
37.500 €
Zinsersparnis, 1,00 Punkt über 10 Jahre
15.000 €
Vorteil zusammen
52.500 €

Die Zinsersparnis ist auf den vollen Kreditbetrag gerechnet und trifft so auf ein endfälliges Darlehen zu. Wer laufend tilgt, senkt die Restschuld und spart entsprechend weniger. Die Verbilligung aus Bundesmitteln läuft ohnehin höchstens zehn Jahre; danach folgt ein Prolongationsangebot ohne Förderung.

Die NH-Klasse setzt ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle voraus. Der WPB-Bonus gilt nur bei Sanierung auf 40, 55 oder 70 EE.

Ab wann sich die NH-Klasse rechnet

Die NH-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss. Weil die Höchstgrenze je Wohneinheit gilt, wächst der Vorteil mit dem Gebäude – die Zertifizierung selbst wird dagegen nicht proportional teurer.

Wohneinheiten mehr Tilgungszuschuss Zertifizierung gefördert bis
17.500 €5.000 €
322.500 €6.000 €
645.000 €12.000 €
1075.000 €20.000 €

Dazu kommt ein zweiter Hebel, der leicht übersehen wird: Die Leistungen rund um Lebenszyklusbetrachtung und Zertifizierung dürfen gesondert angesetzt werden – zusätzlich zur Fachplanung, mit eigener Höchstgrenze und ebenfalls 50 % Förderung. Ein Teil der Zertifizierungskosten trägt also wiederum der Bund.

Was die Zertifizierungsstelle verlangt, steht in keiner Richtlinie und hängt vom Gebäude ab. Wir rechnen Ihnen beide Seiten durch, bevor Sie sich festlegen.

Serielle Sanierung

Wird das Gebäude seriell saniert – also mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen –, kommen weitere 15 Prozentpunkte bei Sanierung auf 40 oder 55 EE hinzu, bei 70 EE fünf. In der Praxis am Bodensee kommt das bislang selten in Betracht; wir führen es der Vollständigkeit halber auf. Zusammen mit den übrigen Zuschlägen wären beim Effizienzhaus 40 bis zu 40 Prozent möglich.

Damit Sie es richtig einordnen

Der Tilgungszuschuss ist ein Nachlass auf den Kredit, keine Auszahlung aufs Konto. Für private Eigentümer liegt er zwischen 5 und 10 Prozent – die höheren Sätze von 10 bis 25 Prozent stehen ausschließlich kommunalen Antragstellern zu.

Für Einzelmaßnahmen sind daher oft deutlich höhere Quoten drin, bis zu 70 oder 80 Prozent beim Heizungstausch. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus – man muss sich entscheiden. Was in Ihrem Fall mehr bringt, rechnen wir vorher aus, nicht hinterher.

Beide Wege vergleichen

Wo das Zinsniveau gerade liegt

Der Zinssatz des Förderkredits orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Als Anhaltspunkt dient die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen:

Bundesanleihe, 10 Jahre Restlaufzeit
3,42 %
üblicher Abstand zur Baufinanzierung
+ 0,70
Zinsniveau am Markt, gerundet
4,12 %

Und was der Förderkredit daraus macht

angenommener Zinsvorteil des Förderkredits
− 1,00
Förderkredit, geschätzt
3,12 %
bei 150.000 € Kredit im ersten Jahr
rund 1.500 € weniger Zinsen

Über die zehn Jahre Zinsverbilligung summiert sich das deutlich. Eine Gesamtsumme nennen wir bewusst nicht: Sie hängt von Tilgung, Laufzeit und tilgungsfreien Jahren ab – allein davon kennt die Richtlinie vier Varianten.

Stand 29.10.2026, Quelle: Deutsche Bundesbank, Zinsstrukturkurve börsennotierter Bundeswertpapiere. Der Aufschlag zum Marktniveau und der Zinsvorteil des Förderkredits sind Annahmen zur Einordnung und kein Angebot. Verbindlich sind allein die Konditionen, die Ihnen die KfW über Ihre Bank nennt – sie hängen von Laufzeit, Zinsbindung und Ihrem Institut ab.

Was wir dabei tun

Anders als bei einem einzelnen Heizungstausch ist hier ein Energieeffizienz-Experte durchgehend vorgeschrieben – für die Beantragung, für die Begleitung des Vorhabens und für die Bestätigung am Ende. Wir weisen die technischen Mindestanforderungen nach, die Einsparungen an Primär- und Endenergie sowie CO₂, und bestätigen die förderfähigen Ausgaben.

Diese Leistung ist selbst gefördert: 50 Prozent, bis 10.000 € je Vorhaben beim Ein- und Zweifamilienhaus, bei drei und mehr Wohneinheiten 4.000 € je Wohneinheit bis 40.000 €. Wie in der Einzelmaßnahmen-Förderung müssen wir dafür unabhängig beauftragt sein und dürfen nicht mit den ausführenden Unternehmen verbunden sein.

Schrittweise geht auch

Wer später von einer erreichten Stufe auf eine höhere saniert, kann die Höchstgrenzen erneut ausschöpfen. Ein Effizienzhaus 70 heute schließt ein Effizienzhaus 40 in einigen Jahren also nicht aus – es will nur von Anfang an so geplant sein, damit die Bauteile aufeinander aufbauen.

Lohnt sich das für Ihr Gebäude?

Das hängt am Ausgangszustand, an der Zahl der Wohneinheiten und daran, ob Sie ohnehin größere Maßnahmen vorhaben. Wir schauen es uns an, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

Grundlage: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026, Nummern 5.1, 8.3, 8.4 und 9.3, sowie BEG EM vom 17. Juli 2026, Nummer 8.6. Angaben ohne Gewähr.